Zensus: Bescheide mit Zwangsgeldandrohung

Anfang Mai 2022 bekamen Immobilienbesitzer Post vom Bayerischen Landesamt für Statistik mit der Aufforderung zur Auskunftserteilung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Wer dieser Aufforderung nicht nachkam, erhielt eine schriftliche Erinnerung, in der nochmals die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen mitgeteilt wurden, zu dem auch ein Papierfragebogen beigefügt wurde.

Wer auch dieser Aufforderung bis Ende September 2022 nicht nachkam, erhält nun Post, in der ein Zwangsgeld von 300,- € angedroht wird, wenn die angeforderten Daten nicht binnen 14 Tagen abgegeben werden.

 

Fristverlängerung möglich?

Eine Fristverlängerung nach Zustellung des Bescheides kann seitens des Bayerischen Landesamts für Statistik nicht gewährt werden, wie eine freundliche Mitarbeiterin mitteilte. Nach Ablauf der Frist wird das Zwangsgeld fällig.

  

Wer ist zur Abgabe der Daten verpflichtet?

Grundsätzlich zunächst derjenige, der die Aufforderung dazu erhalten hat, da Miteigentümer oder Mitglieder einer Erbengemeinschaft ggf. keine Schreiben erhalten haben.

 

Tipp: Online ausfüllen

Damit die Frist von 14 Tagen sicher eingehalten werden kann, sollten die Daten vor Fristablauf online eingegeben werden. Die Daten zur Anmeldung für das Objekt (Zugangsnummer 3x 4 Zahlen und Aktivierungscode) sind den Schreiben jeweils beigefügt. 

Bei der postalischen Übersendung der Daten in Papierform kann es dazu kommen, dass das Einpflegen der Daten nach Ablauf der Fristsetzung erfolgt und das Zwangsgeld zum Tragen kommen kann.

 

Die Beantwortung der Fragen ist machbar

Wer seine Immobilie kennt, sollte die Fragen beantworten können. Bei der Anzahl der Zimmer ist die übliche Zimmeranzahl plus Küche, wenn diese ein abgeschlossener Raum ist, anzugeben. Angaben zur Wohnfläche, der Heizungsart und Energieträger, dem Nutzer der Einheit und bei vermieten Einheiten auch zur Höhe der Miete, sind die maßgeblichen Angaben. 

Sollten Familienangehörige die Immobilie nutzen und Sie der Eigentümer sein, geben Sie „vermietet“ und bei Miete 0,- € an.

 

Tipp: Anrufen

Auf dem Bescheid  ist eine Telefonnummer (0911 / 21552 87 400) angegeben. Dort erreichen Sie eine/n freundliche/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter und erhalten Auskunft über Ihren Fall und eventuell weiterer offener und unbeantworteter Zensus 2022-Auskünfte. Bitte halten Sie hierfür Ihr Aktenzeichen bereit.

Bei 300,- € Zwangsgeld pro offener Anfrage lohnt sich der Anruf in jedem Fall.

 

Weitere Informationen zum Zensus 2022 des Bayerischen Landesamt für Statistik
[externer Link]

Online-Fragebogen zum Zensus 2022 [externer Link]