Statt des Termins 31. Oktober 2022 für die Abgabe der Grundsteuererklärung, muss diese nun erst bis 31. Januar 2023 abgegeben werden. Die dreimonatige Verlängerung entlastet Eigentümer, Steuerberater und Finanzämter.
Die Neubewertung von fast 36 Millionen Grundstücken in Deutschland ist mit einem erheblichen Aufwand für Eigentümer, Steuerberater und Finanzämter verbunden. Seit Anfang Juli hat nur etwa jeder Dritte die Unterlagen bis Anfang Oktober online eingereicht.
Durch den Beschluss sollen die Abgabepflichtigen entlastet werden. Auch wollte man in den Zeiten der Krise vermeiden, die Steuerpflichtigen mit Verfahren wegen verspäteter oder nicht erfolgter Abgabe der Grundsteuererklärungen zu überziehen. Zudem war zu befürchten, dass die Finanzämter kurz vor Ablauf der Frist eine Vielzahl von Fristverlängerungen hätten bearbeiten müssen.
Wer versuchte, Anfang Juli die Grundsteuererklärung über die Plattform „Elster“ abzugeben, hatte Schwierigkeiten sich bei Elster anzumelden. Vorübergehend war „Elster“ lahmgelegt, weil viele Bürger ihrer Verpflichtung nachkommen wollten. So scheint es sinnvoll, nicht bis Ende Januar 2023 zu warten, um die Erklärung abzugeben.
Geführt von den Videoanleitungen für ein Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Land und Forstwirtschaft oder verpachteten Acker, beträgt der Zeitaufwand etwa eine Stunde.
Neben „Elster“ bietet Bayern zudem an, die Grundsteuererklärung in Papierform handschriftlich oder am PC ausgefüllt abzugeben. Hier können Sie die Formulare herunterladen.
Notwendige Grundstücksdaten für die Grundsteuererklärung können auf BayernAltas-Grundsteuer eingesehen werden.
Die Grundsteuerhotline für Bayern ist Montag bis Donnerstag von 08.00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr unter 089 / 30 70 00 77 erreichbar.
Weitere Informationen haben wir unter Grundsteuerreform in Bayern veröffentlicht.