Grundsteuerreform in Bayern

Nach Inkrafttreten des Bayerischen Grundsteuergesetzes im November 2021 müssen vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 Eigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuerklärung abgeben.

Diese Daten sind die Basis zur Neuveranlagung der Grundsteuer im Jahr 2025. Zwar soll das Grundsteueraufkommen insgesamt nicht höher werden, das bedeutet aber nicht, dass es für den Einzelnen teurer oder günstiger wird. 

Etwa 50 % der Immobilien werden vermietet. Neben den weiteren Belastungen für Mieter und Eigenheimnutzer, ist zu hoffen, dass die Grundsteuer auf Basis der jeweiligen Hebesätze der Gemeinden und Städte das Wohnen nicht noch weiter unnötig verteuert. 

Bis im September 2022 kamen dieser Verpflichtung lediglich 15% in Bayern nach. Wir gehen deshalb von einer Fristverlängerung aus, ohne hierzu offizielle Informationen der Staatsregierung zu haben. 

Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen hat eine umfangreiche Infobroschüre herausgegeben. Diese können Sie durch klicken auf das Bild oder hier herunterladen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Steuerkanzlei Schleicher aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens wegen der Grundsteuerreform keine weiteren Mandate annehmen kann.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihren Steuerberater. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Informationen des Bayerischen Finanzministeriums zur Abgabe der Erklärung

In den meisten Bundesländern ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nur in Verbindung mit Elster möglich.

Neben Elster bietet das Bayerische Landesamt für Steuern auch Papierformulare an und gibt Hinweise zum Ausfüllen der Erklärungen mehr..

Informationen von Haus & Grund Bayern

Der Landesverband hat ein Info-Blatt zur Grundsteuerreform in Bayern erstellt.

Um die Auswirkungen der Grundsteuerreform zu berechnen hat Haus & Grund Bayern einen Grundsteuerrechter bereitgestellt. Der Grundsteuerhebesatz für Lauf beträgt  350 v.H.

Bitte informieren Sie sich selbst über weitere Hebesätze Ihrer Gemeinde oder Stadt