Seit 2011 finden regelmäßig jedes Jahr Seminare über Themen mit miet- und steuerrechtlichem Bezug statt.
Thema am 08. Oktober 2022:
Der Referent des Seminars, RA Ulrich Weber (1. Vorsitzender von Haus und Grund Lauf) informierte die zahlreichen Teilnehmer zunächst über zu beachtende Punkte bei Festlegung einer Miete bei Neuvermietung. Obwohl grundsätzlich sowohl bei Geschäfts- wie auch Wohnraum die Miethöhe frei verhandelbar ist, gibt es doch zahlreiche Ausnahmen. Zu beachten sind Vorschriften zum Mietwucher wie auch zur Mietpreisüberhöhung.
Darüber hinaus sind seit 01.01.2022 im Landkreis Nürnberger Land weitere Gemeinden hinzugekommen, in denen die Mieterschutzverordnung und damit auch die sog. Mietpreisbremse gilt.
Dies betrifft Altdorf, Lauf und Röthenbach und im Landkreis Erlangen-Höchstadt Bubenreuth, Eckental und Uttenreuth. Bisher und auch weiterhin sind u.a. die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie aus dem Landkreis Nürnberger Land die Gemeinden Schwaig und Feucht betroffen.
In den genannten Gemeinden darf die Miete bei Neuvermietung von Wohnungen nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Hiervon gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. Problem für die Vermieter ist, bei Vermietung in Gemeinden ohne Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete festzulegen. RA Weber gab den Teilnehmern einige Tipps zur Ermittlung der Vergleichsmiete.
In Orten, in denen die Mieterschutzverordnung gilt, ist die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % für Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren herabgesetzt. Dies betrifft Mieterhöhungen auf ortsübliches Vergleichsniveau.
Generell zu beachten sind die einzuhaltenden Formvorschriften. Dies betrifft insbesondere die erforderliche Begründung des Mieterhöhungsverlangens.
Modernisierungen hat der Mieter grundsätzlich zu dulden. Die Teilnehmer wurden eingehend darüber informiert, wie und in welcher Höhe bei Modernisierungen die Kosten hierfür auf die Mieter umgelegt werden können. Zu beachten sind vorzunehmende Abzüge für Kosten, die wegen erforderlicher Instandsetzungen sowieso angefallen wären. Außerdem sind auch bei einer Erhöhung wegen Modernisierung bestimmte Höchstwerte (Kappungsgrenze) einzuhalten.
Empfehlenswert ist bei Kosten bis 10.000.- € je Wohnung für Modernisierung auch das sog. Vereinfachte Verfahren.
Die lebhaften Diskussionen während des Seminars und die angeregten Gespräche in der Pause und nach dem Seminar zeigten, wie praxisrelevant die Themen sind.
Alle Teilnehmer erhielten ein ausführliches Skript, um die einzelnen Punkte zu Hause vertiefen zu können.
Nach der Veranstaltung waren die Rückmeldungen durchweg positiv. „Ich bin froh teilgenommen zu haben – wo bekomme ich als private Vermieterin sonst so gute Informationen zu dem Thema“, meinte eine Teilnehmerin. Ein anderer Teilnehmer meinte: „Ich wohne weiter weg, aber dieses Mal konnte ich teilnehmen, es war richtig gut.“
Auch 2023 wird wieder ein Seminar stattfinden. Vorschläge für Themen sind immer willkommen!