Jahresmitglieder-Versammlung 2024 – Bericht

Haus & Grund Lauf und Umgebung Mitgliederversammlung am 06. Mai 2024

Gut besuchte Jahresmitgliederversammlung

Text: Roland Kraft | Bilder: Roland Kraft

interessierte Besucher der Jahresmitgliederversammlung 2024 von Haus & Grund Lauf und Umgebung

Zur Mitgliederversammlung von Haus & Grund Lauf und Umgebung begrüßte der 1. Vorsitzende RA i.R. Ulrich Weber neben zahlreichen Mitgliedern und Gästen auch den Ehrenvorsitzenden RA i.R. Lothar Schmauß sowie die Referenten des Abends. 

Die Teilnehmenden erwartete neben den Berichten zum vergangenen Vereinsjahr Wissenswertes zum Gebäude-Energie-Gesetz von David Kronenthaler (Landratsamt Nürnberger Land), Einblicke in aktuelle rechtliche Punkte für Vermieter und Grundeigentümer von RA i.R. Ulrich Weber sowie Informationen für Hausbesitzer zum Versicherungsschutz von Wolfgang Geppert (Direktionsbeauftragter der Hausbesitzerversicherung). 

Bericht des 1. Vorsitzenden

Der Verein darf sich über den weiteren Anstieg der Mitgliederzahl auf inzwischen fast 1.200 freuen. 

Die Beratungsangebote des Vereins werden rege genutzt und haben im vergangenen Berichtsjahr stark zugenommen. 

Immer wieder wird von Mitgliedern und Interessenten die gut gepflegte und informative Homepage des Vereins hervorgehoben. 

Sehr erfolgreich war das Seminar im Oktober 2023 „Betriebskosten richtig umlegen und abrechnen“. Der Referent RA i.R. Ulrich Weber freute sich über die sehr zahlreiche Teilnahme und das große Interesse.

1.Vorsitzender RA i.R: Ulrich Weber

Aktuelles für Hauseigentümer

Die im Dezember 2023 vom Europäischen Parlament beschlossenen Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden haben zum Ziel, dass Heizen und Kühlen die Umwelt möglichst wenig belastet. Diese Ziele müssen nun von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei bleibt es den einzelnen Staaten überlassen, wie die Ziele erreicht werden. Die Vorgabe ist, den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2030 um 16% und bis 2035 um 20% zu senken.

 

Einzelraumöfen und offene Kamine

müssen gemäß der Ersten Immissionsschutzverordnung bis spätestens 31.12.2024 die Kohlenmonoxid- Feinstaubgrenzwerte erfüllen.

Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck

für Gasheizungen in Gebäuden mit 6 bis 9 Wohnungen muss die Anlage bis 15.09.2024 geprüft und optimiert sein. Bei größeren Objekten ab 10 Wohnungen galt der 15.09.2023 als Stichtag. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine Verpflichtung.

CO2-Preis

2024 erhöht sich der CO2-Preis von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne.

Neuregelung der Grundsteuer

Grundsätzlich sollte die Neuregelung der Grundsteuer kostenneutral erfolgen. Die neuen Bescheide lassen vermuten, dass die Grundsteuer zum Teil stark ansteigen kann. Es kommt darauf an, welchen Hebesatz die Gemeinden künftig ansetzen. 

WEG-Verwaltung: zertifizierter Hausverwalter

In Wohnungseigentümergemeinschaften von mehr als 9 Einheiten kann jeder Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Hausverwalters verlangen. Die Eigentümer können beschließen, dass dennoch ein nicht zertifizierter Hausverwalter bestellt wird, wenn weniger als 1/3 der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen.

Umlage von Kabelgebühren entfällt ab 01.07.2024

Hauseigentümer und Verwaltungen können bestehende Kabelverträge bis 30.06.2024 kündigen. Hierüber muss der Mieter schriftlich informiert werden. Er hat dann die Möglichkeit, mit dem Kabelanbieter einen Vertrag abzuschließen.

Wird der Vertrag nicht gekündigt, können Mieter weiterhin das Kabelfernsehen nutzen, der Vermieter kann die Kosten hierfür nicht mehr berechnen. Auf freiwilliger Basis kann der Vermieter mit dem Mieter einen Vertrag über die weitere Versorgung abschließen.

Kassier Christian Simon

Bericht des Kassiers

Christian Simon berichtet über die Finanzen 2023. Der Kassier freute sich über die positive Entwicklung, weist aber auf Kostensteigerungen für das Jahr 2024 hin.

Dank des 1. Vorsitzenden

Roland Kraft für die Unterstützung als 2. Vorsitzender und die professionelle Pflege der Homepage, die eine wichtige Visitenkarte des Vereins darstellt.
 
Christian Simon für die solide Kassenführung sowie die Mitgliederverwaltung und den damit verbundenen Zeitaufwand.

Hans Bernd Simon für seine stets treffende und aussagekräftige Protokollführung.

Georg Schleicher, als Beisitzer und Steuerberater des Vereins, der kurze steuerliche Fragen für die Mitglieder gerne beantwortet.

Andreas Bartsch und Karl Bräunlein für ihren stets wertvollen Rat. 

Andreas Hartwig-Logk und Robert Mörtel für die zuverlässige Kassenprüfung.

 

Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

Die Kassenprüfer hatten keine Beanstandungen und lobten die gewissenhafte Kassenführung. 

Die gesamte Vorstandschaft wurde von den anwesenden Mitgliedern entlastet. 

Herr Mörtel und Herr Hartwig-Logk wurden als Kassenprüfer wiedergewählt. 

 

Robert Mörtel - Bericht der Kassenprüfer
David Kronenthaler - Landratsamt Nürnberger Land

Fachreferat zum Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

David Kronenthaler informierte über das GEG, dessen Hauptziel es sei, beim Heizen von Gebäuden unabhängig von fossiler Energie zu werden. Wie bei der Mobilität soll auch beim Heizen von Gebäuden künftig vor allem Strom hierfür die Energie liefern.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es lange Fristen für Hauseigentümer, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung stehen. Solange es keinen Wärmeplan gibt, greift das GEG nicht. Gemeinden in der Größe von Lauf an der Pegnitz müssen bis 30.06.2028 eine Wärmeplanung vorlegen, Gemeinden über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026. Diese Planungen sollen dann in 

den kommenden Jahren umgesetzt werden, eine Verpflichtung für die Kommune zur Umsetzung bestehe aber nicht. Liegt ein verabschiedeter Wärmeplan vor, ist das GEG gültig. Dann müssen neue Heizungen in Bestandsgebäude mit mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Bei Wärmepumpen ist dies automatisch erfüllt, bei anderen Heizsystemen muss dies bescheinigt werden. Für Neubauten gilt diese Vorschrift schon heute. 

Je nach Gebäude und Einkommen fördert der Staat diese Maßnahmen.

Die Erneuerung von Heizungen will gut überlegt und geplant sein. Hierfür gibt es Beratungsmöglichkeiten mit einer kostenlosen Initiativberatung (Erstberatung) durch die ENA, eine unabhängige Energieberatung im Landkreis Nürnberger Land. 

Informationen und Tipps rund um Versicherungen für Hauseigentümer

Für die derzeit spürbar steigenden Versicherungsprämien gibt es mehrere Ursachen, so Wolfgang Geppert von der Hausbesitzerversicherung. Ein großer Kostenblock sind Leitungswasserschäden, aber auch Kosten für Elementarschäden  infolge des Klimawandels und des stark angestiegenen Neuwertfaktors treiben die Prämien in die Höhe. 

So stiegen die durchschnittlichen Gebäudewerte von 308.000 Euro in 2001 über 507.000 Euro in 2021 auf nunmehr 776.000 Euro in 2024. Um in einem Schadensfall den aktuellen Wert ersetzt zu bekommen, empfiehlt der Versicherungsfachmann, die Verträge auf den Einschluss einer gleitenden Neuwertversicherung hin zu prüfen. 

Wolfgang Geppert - Direktionsbeauftragter der Hausbesitzerversicherung

Grundsätzlich ist es ratsam, die Gebäudeversicherungen regelmäßig zu überprüfen. Hierfür und bei allen weiteren Fragen rund um Versicherungen für Grundeigentümer, können Sie sich gerne mit Herrn Geppert per Mail in Verbindung setzen. 

 

Verschiedenes

Mit den Hinweisen zu einer Info-Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Energie in Lauf am 13.05. um 19:00 Uhr im PZ-Kulturraum und der Möglichkeit, Wohnungen an die Caritas für Wohnungslose zu vermieten, beendete der 1. Vorsitzende die Jahresmitgliederversammlung. Er bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen und lud zum Mitgliederseminar am 05. Oktober 2024 ein.