Wohnflächenberechnung

Die II. Berechnungsverordnung (II.BV) wurde zum 01. Januar 2004 durch die Wohnflächenverordnung WoFlV) abgelöst. Die II.BV hat weiterhin Gültigkeit, wenn die Wohnfläche für den Wohnraum bis zum 31.12.2003 nach der II. BV ermittelt wurde.

Üblich ist seit 2004 die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung, zulässig ist aber auch die Berechnung nach der DIN 277. Für den nicht öffentlich geförderten Wohnungsbau können beide Methoden, für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (z.B. Sozialwohnungen) darf nur die WoFlV angewandt werden.

Infoblatt (Nr. 15) zur Wohnflächenberechnung von Haus & Grund

Bundesgesetzblatt zur Berechnung der Wohnfläche vom 25.11.2003