Schlüsselverlust – Was gilt es zu beachten?

Mieter muss verlorenen Schlüssel sofort dem Vermieter melden

Der Verlust eines Wohnungsschlüssels während des Mietverhältnisses ist keine Seltenheit. In der Regel erhält der Mieter bei der Wohnungsübergabe zwei Schlüssel, die unter seine Obhut fallen. Geht ein Schlüssel verloren, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Vermieter entscheidet dann, ob das Schloss oder sogar die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden müssen. Diese Entscheidung hängt maßgeblich davon ab, wie hoch das Risiko eines Missbrauchs eingeschätzt wird. Verliert der Mieter den Schlüssel beispielsweise zusammen mit einem Personalausweis, der Rückschlüsse auf die Meldeadresse zulässt, ist das Risiko höher, als wenn der Schlüssel beispielsweise beim Bootfahren in einem tiefen See verloren geht.

Die Kosten bei Schlüsselverlust trägt grundsätzlich der Mieter

Verliert ein Mieter den Wohnungsschlüssel, muss er grundsätzlich die Kosten für den Austausch des Schlosses oder der gesamten Schließanlage tragen. Um sich vor hohen finanziellen Belastungen zu schützen, sollten Mieter bereits beim Abschluss des Mietvertrags eine passende Versicherung in Betracht ziehen. Es empfiehlt sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder die bestehende Police dahingehend zu überprüfen, ob sie den Schlüsselverlust abdeckt. Zu empfehlen ist, den Mieter bei Abschluss des Mietvertrages deutlich auf das Vorhandensein einer Schließanlage und die Notwendigkeit, eine Versicherung für den Fall des Schlüsselverlustes abzuschließen, hinzuweisen.  So kann verhindert werden, dass der Mieter durch den notwendigen Austausch der Schließanlage in finanzielle Schwierigkeiten gerät, die  letztlich zu Lasten des Vermieters gehen könnten. Eine vorausschauende Absicherung ist daher im Interesse beider Parteien.



RA i.R. Ulrich Weber

Vors. Haus und Grund Lauf u. Umgebung

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