Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

bis spätestens 31.12.2017

 

Seit 2013 mussten in Bayern in Neu- und Umbauten Rauchmelder verpflichtend installiert werden. Seit 2018 gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten.

2013 installierte Rauchwarnmelder müssen 2023 erneuert werden

Für die 2013 installierten Melder bedeutet das in 2023, dass diese nach zehn Jahren jetzt ausgetauscht werden müssen. Die Verpflichtung beruht auf der Anwendungsnorm DIN 14676. Danach sind Rauchmelder nach Herstellerangaben, spätestens jedoch 10 Jahre nach der Installation auszutauschen.

Dies gilt auch für Rauchmelder, die noch einwandfrei aussehen. 

Hintergrund: Der Austausch ist nicht nur verpflichtend, sondern auch sinnvoll. Denn Rauchmelder sind sensible technische Geräte. Staub, Schmutz und Korrosion können die Funktion, vor allem die Messtechnik der Melder beeinträchtigen. Das bedeutet nicht nur potenzielle Fehlalarme, sondern auch die Gefahr, dass der Rauchmelder im Brandfall nicht mehr rechtzeitig alarmiert.

Der Austausch installierter Rauchmelder ist laut Norm alle 10 Jahre verpflichtend.

Mit einer Übergangszeit von maximal sechs Monaten. Auch wenn die Wartung in einigen Bundesländern Sache der Mieter ist, für den Austausch der Melder, vergleichbar mit seiner Installation, ist der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig.

 

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