Rasenmähen

Die Grundregeln des Rasenmähens

Der Sommer ist nach langem Warten endlich da. Und mit dem Sommer beginnt auch die Zeit der Gartenarbeit – insbesondere der Rasen muss wieder regelmäßig gemäht werden. Doch wer ist in einem Mietverhältnis überhaupt dafür zuständig und was gibt es beim Rasenmähen sonst zu beachten? „Ist im Mietvertrag nichts weiter dazu geregelt worden, ist der Vermieter für die Gartenpflege – also auch für das Rasenmähen – zuständig. Diese Pflicht kann er aber auch an einen Dritten weitergeben und die Kosten hierfür im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde“, erklärt RA i.R. Ulrich Weber, Vorstand von Haus & Grund Lauf und Umgebung Die Gartenpflege kann allerdings im Mietvertrag auch dem Mieter auferlegt werden. Enthält der Mietvertrag eine allgemein formulierte Regelung, nachdem er „für die Gartenpflege“ zuständig ist, ohne, dass konkret aufgeführt ist, welche Arbeiten darunterfallen, muss der Mieter lediglich einfache Gartenarbeiten übernehmen, wozu u.a. das Rasenmähen gehört. „Zu welchen Zeiten gemäht werden darf, schreibt die bundesweit geltende sog. Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung vor. Danach ist die Inbetriebnahme von Geräten wie etwa dem Rasenmäher nur an Werktagen von 7 bis 20 Uhr erlaubt“, informiert der Vorstand. Sehr laute Geräte wie etwa ein Laubbläser oder Grastrimmer dürfen dabei lediglich von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr in Betrieb genommen werden. Davon ausgenommen sind wiederum Geräte mit Umweltzeichen. Bundesländer, Städte und Gemeinden können aber auch eigene, regionale Regelungen festlegen. Im Landkreis Nürnberger Land findet sich eine einschränkende Verordnung nur noch in Rückersdorf und in Schwarzenbruck.  Für die Frage, wann der Rasen gemäht werden darf, kommt es also immer auch darauf an, wo man lebt und ob es regionale Regelungen gibt.

Generell sollte die Rücksicht auf den Nachbarn bei lärmintensiven Arbeiten nicht zu kurz kommen. Wenn man weiß, dass der Nachbar ein kleines Kind hat oder gerade vom Nachtdienst heimgekommen ist, mäht man halt etwas später.

 

Titelbild Rasenmäher: Bild von senivpetro auf Freepik