Neue Fristen bei Zählerstandsmeldungen bei einem Umzug

Ab dem 6. Juni 2025 gilt es zu beachten, dass bei einem Mieterwechsel der Umzug mindestens vierzehn Tage vorher beim Energieversorger zu melden ist. Der Zählerstand kann dann nach Übergabe der Wohnung nachgemeldet werden.

Damit hier keine Fristen verpasst werden, kann es sinnvoll sein, dem Energieversorger bereits bei Abschluss des neuen Mietvertrages, bzw. mit Eingang des Kündigungsschreibens, den Nutzerwechsel anzuzeigen.

Stand die Wohnung eine Zeitlang leer, gilt es für Vermieterinnen und Vermieter mindestens 14 Tage vor der Übernahme der Wohnung durch neue Nutzer den Energieversorger zu informieren, um unnötige Kosten zu sparen.

Verpasst man diese Frist, verbleibt der Zähler zunächst beim bisherigen Kunden und wird erst vierzehn Tage ab Meldedatum dem neuen Kunden zugeschrieben.

Damit setzt die Bundesnetzagentur in Deutschland, die von der Europäischen Union indizierten Vorgabe um. Hintergrund dieser Regel ist, dass der Wechsel des Energieversorgers standardisiert und so beschleunigt werden soll. Daher auch der Name der Vorgabe: 24-Stunden-Lieferantenwechsel.