Energiepreise: auch Entlastung für Pellets und Öl

Quelle: Haus & Grund Bayern

Steigende Energiepreise:
Ampelkoalition verständigt sich auf Härtefallfonds

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise lag das Hauptaugenmerkt bislang auf der Wärmeversorgung durch Gas und Fernwärme. Nunmehr hat sich die Bundesregierung auf einen Härtefallfonds für private Haushalte geeinigt, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, wie Pellets oder Öl heizen.

Die Eckpunkte:

  • Es können Rechnungen eingereicht werden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 erstellt worden sind.
  • Die Berechnung erfolgt nach dieser Formel: 0,8 ∙ Rechnungsbetrag – 0,8 ∙ Bestellmenge ∙ Referenzpreis (Vorjahreswert des Statistischen Bundesamtes) ∙ 2 – 100 Euro Untergrenze
  • Keine Zuschüsse gibt es, wenn der Preisanstieg unter 100 Euro liegt.
  • Die Höchstsumme für die Unterstützung beträgt pro Haushalt 2.000 Euro.
  • Die Brennstoffrechnung soll durch eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers bestätigt werden.
  • Bei vermieteten Wohnungen muss eine Erklärung des Vermieters erfolgen, dass die Unterstützung an die Mieter weitergegeben wird.
  • Für die Antragsstellung und die Abwicklung sind die Bundesländer zuständig.
  • Der Härtefallfonds wird mit 1,8 Milliarden Euro ausgestattet.