Der Referentenentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird von der Bundesregierung als „technologieoffen“ verkauft. Aus Sicht vieler Vermieter droht jedoch vor allem eines: neue Unsicherheit bei Investitionen, steigende Bürokratie und unkalkulierbare Folgekosten.
Die verfehlte Energiepolitik der vergangenen Jahre soll jetzt zu Lasten der Immobilienbesitzer gehen, wenn sie ihre Immobilien weiterhin mit fossilen Brennstoffen beheizen.
Immobilien, die mit einer Wärmepumpe beheizt werden, sind nicht betroffen. Wenn aber der Staat zur Absicherung der Stromversorgung und Abdeckung des höheren Strombedarfes Gaskraftwerke baut, darf die Frage gestellt werden: Nutzt ein Gaskraftwerk ein besonders umweltfreundliches Gas und warum werden Nutzer von Stromheizungen bevorzugt?
Wer noch vor dem Ukraine Krieg in eine neue moderne Brennwertheizung viele zehntausend Euro investierte, um Energiekosten einzusparen, wird jetzt bestraft.
Vermieter sollen sich an den Heizkosten der Mieter beteiligen, ohne Einfluss auf deren Heizverhalten zu haben. Das ist ebenso fragwürdig, wie die Beteiligung an den CO2-Kosten.
Der Klimaschutz im Gebäudesektor funktioniert nur zusammen mit den Eigentümern, nicht gegen sie. Statt eines weiteren komplizierten Regelwerks bräuchte es endlich verlässliche Rahmenbedingungen, echte Technologieoffenheit und langfristige Planungssicherheit. Denn Wohnraum entsteht durch Eigentümer, die bereit sind zu investieren. Genau diese Bereitschaft gefährdet der aktuelle Referentenentwurf. Der Entwurf braucht dringend eine Realitätsprüfung.
Pressmitteilung von Haus & Grund Bayern am 06. Mai 2026
„Das Heizungsgesetz wird abgeschafft“, war die frohe Botschaft der Regierungskoalition. Doch diese frohe Botschaft wird zu einer Hiobsbotschaft für alle Vermieter. Zwar bestätigt der Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes, dass Eigentümer auch weiterhin Heiztechnik einbauen dürfen, die mit fossilen Energien arbeitet – sofern ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe eingehalten wird. Doch ein Blick in die geplanten Änderungen des CO2-Aufteilungsgesetzes bringt es an den Tag:
Machen Vermieter in gutem Glauben an den guten Willen der Regierung von dem Freiheitsversprechen Gebrauch, tragen sie künftig einen Teil der Heizkosten ihrer Mieter. Denn in Bestandsgebäuden sollen die Mehrkosten für biogene Brennstoffanteile ab dem 1.1.2029 grundsätzlich hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Zudem sollen ab dem 1.1.2028 die Netzentgelte für Erdgas und die CO2‑Kosten unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes pauschal hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. weiterlesen bei Haus & Grund Bayern
Pressmitteilung von Haus & Grund Deutschland am 30. April 2026
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt nach Bekanntwerden der geplanten Kostenregelungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor einer massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Die sogenannte Kostenbremse ist eine große Mogelpackung der Bundesregierung. Sie gaukelt den Mietern vor, sie schütze vor höheren Wohnkosten. In Wirklichkeit wälzt sie die Kosten einer seit Jahren verfehlten Energiepolitik auf die privaten Kleinvermieter ab. Was der Staat verursacht hat, sollen jetzt diejenigen bezahlen, die ohnehin schon die Hauptlast des deutschen Mietwohnungsmarkts tragen.“ weiterlesen bei Haus & Grund Deutschland