Die Einführung der Gaspreisbremse oder auch Gaspreisdeckel genannt, erfolgte vor dem Hintergrund steigender Energiepreise im Herbst 2022. Jetzt, Anfang 2023 wissen wir, dass der Winter voraussichtlich ohne Energieknappheit und extremer Kosten zu bewältigen ist. Auch wenn die Energiekosten derzeit scheinbar sinken, ist es schwer vorherzusagen, welche Energiekosten im kommenden Jahr und darüber hinaus uns und unsere Mieter erwarten.
Um extremen Belastungen vorzubeugen, hat die Regierung eine Gaspreisbremse beschlossen. Demnach sollen 80 % der Gasverbräuche im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 12 ct/kWh abgerechnet werden. Diese Deckelung bedeutet bereits mehr als eine Verdoppelung der Preise vor der Krise. Verbräuche darüber hinaus werden mit den aktuellen Marktpreisen berechnet.
Wie können nun die Gaspreise unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Gaspreisdeckels gegenüber den Mietern abgerechnet werden?
Vermieter haben dazu einige wichtige Punkte zu beachten.
Hilfestellung hierzu erhalten Sie über das Infoblatt 56 von Haus & Grund. Das Infoblatt können Sie auf der Seite von Haus & Grund nach kurzer Registrierung herunterladen.