Kaminöfen – was bei älteren Öfen zu beachten ist

Im Winter sorgt ein Kamin- oder Kachelofen für gemütliche Wärme. Wer allerdings noch einen alten Ofen besitzt, muss jetzt handeln, erklärt  RA i.R. Ulrich Weber,  Vorstand von Haus & Grund Lauf und Umgebung.

Achtung bei Kaminöfen, die zwischen 01.01.1995 und 21.03.2010 in Betrieb genommen wurden

Alle Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Der Grund: Diese Öfen stoßen oft mehr Staub und Kohlenmonoxid aus, als erlaubt ist.

Die Vorschriften der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung verlangen, dass diese Öfen bestimmte Grenzwerte für schädliche Emissionen einhalten. Wer unsicher ist, ob sein Kamin diese Werte erfüllt, kann das Typenschild am Ofen prüfen und beim Hersteller oder Schornsteinfeger nachfragen, rät RA i.R. U. Weber.

Ausnahmen

Einige Öfen sind von dieser Pflicht befreit: etwa Kamine, die vor 1950 gebaut wurden, oder Öfen, die als einzige Heizung im Haus dienen. Auch handgefertigte offene Kamine und Kachelgrundöfen sind ausgenommen. Ist eine Nachrüstung nötig, können spezielle Staubfilter helfen, die Grenzwerte einzuhalten. Nach Ablauf der Frist wird der Schornsteinfeger die Öfen bei der nächsten Überprüfung kontrollieren und Verstöße melden.

 

 

RA i.R. Ulrich Weber

Vors. Haus und Grund Lauf u. Umgebung

Simonshofer Str. 18

91207 Lauf

Tel. 09123/9989780